Im Rahmen der sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Land Rheinland-Pfalz nun festgelegt, dass der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport zulässig sei, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands nach § 5 Abs. 1 erfolgt und Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Zu diesem Zweck sei die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen im Freien zulässig, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden und der Träger der Einrichtung oder Anlage einer Öffnung ausdrücklich zugestimmt hat – siehe auch hier: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/6._CoBeLVO_.pdf
Das heißt: Der Sport kommt wieder in Bewegung, viele Fußballerinnen und Fußballer dürfen zurück auf den Platz, der Ball kann wieder rollen – wenn auch unter Einschränkungen. Der DFB und seine Mitgliedsverbände haben nun einen Leitfaden erstellt, der allen Vereinen mit Fußballangebot eine Orientierungshilfe für die mögliche Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs geben soll. Enthalten sind neben verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings. Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu geben.
Dabei steht der Schutz der Gesundheit über allem, und die behördlichen Verfügungen vor Ort sind zu beachten. An ihnen muss sich der Sport, muss sich jeder Verein streng orientieren. Daher ist jedem Verein dringend zu empfehlen, vor der Wiederaufnahme die örtliche Situation mit seiner Kommune zu klären. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Dieser Leitfaden bietet hierfür das Gerüst und wichtige Orientierungsgrundlagen.
Der Leitfaden ist hier abrufbar: https://www.fv-rheinland.de/wp-content/uploads/2020/05/Web_ZurueckaufdenPlatz.pdf