Am 1. Januar 2024 beginnt die Wechselperiode II. Hier findet ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Vereinswechsel im Winter.
Was müssen Vereine in der Wechselperiode II beachten?
Erstens: Die Wechselperiode ist kürzer als im Sommer, im Winter dauert sie lediglich einen Monat. Zweitens: Bei fehlender Zustimmung des abgebenden Vereins kann die Freigabe für einen Wechsel – anders als im Sommer – nicht „erkauft“ werden. Der Spieler bleibt in diesem Fall also gesperrt.
Welche Wechselfristen sind zu beachten?
Die Wechselperiode läuft vom 1. bis zum 31. Januar. Wer im Winter den Verein wechseln möchte, muss sich bis zum 31. Dezember bei seinem alten Verein abgemeldet haben. Der Wechselantrag muss dann binnen vier Wochen gestellt werden – spätestens bis zum 31. Januar. Andernfalls erhält der Spieler keine sofortige Spielerlaubnis und eine Wartefrist von sechs Monaten ab seinem letzten Spiel. Andere Wartefristen gelten im Jugendbereich ab dem jüngeren A-Junioren-Jahrgang.
Wie ist eine Abmeldung vorzunehmen?
Mindestanforderung ist die Abmeldung als Spieler. Man muss nicht automatisch auch als Vereinsmitglied austreten. Es besteht die Möglichkeit, die Abmeldung über den Verein direkt im DFBnet vorzunehmen (siehe dazu die nächste Frage). Alternativ kann man sich auch weiterhin über den Postweg abmelden. Dies erfolgt per Postkarte, die per Einschreiben verschickt wird. Entscheidend für die Abmeldung ist hierbei das Datum des Poststempels.
Wie funktioniert die Abmeldung online?
Will ein Spieler innerhalb des FVR-Gebietes wechseln, kann die Abmeldung über das DFBnet-Postfachsystem erfolgen. Der aufnehmende Verein kann den Spieler mit dessen Einverständnis und mit Hilfe des vom FVR zur Verfügung gestellten Abmeldeformulars abmelden. Die Übersendung der Abmeldung erfolgt über das DFBnet-Postfachsystem an den abgebenden Verein. Der abgebende Verein muss in der Folge diese Abmeldung in der Antragsstellung online bestätigen, entweder mit oder ohne Zustimmung
Wie geht es nach der Abmeldung weiter?
Ab dem Tag des ausgewiesenen Abmeldedatums (Poststempel bzw. Tag der Versendung der über DFBnet-Postfach) beginnt eine 14-Tages-Frist. Innerhalb dieses Zeitraums muss der abgebende Verein den Spieler in der Antragsstellung online abmelden. Wird die 14-Tage-Frist nicht eingehalten, wird der Spieler so behandelt, als ob er die Zustimmung erhalten hat und erhält automatisch die sofortige Freigabe für Pflichtspiele in seinem neuen Verein.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen beim Verband bzw. der Bestätigung über das DFBnet erhält der Spieler automatisch die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele. Grundsätzlich gilt: Der wechselnde Spieler muss auch Mitglied in seinem neuen Verein werden. Der aufnehmende Verein muss einen Passantrag ausfüllen und diesen vom Spieler unterschreiben lassen. Liegen dem Verein die Unterlagen vollständig vor, so wird der Antrag inkl. Upload des Fotos bis 31. Januar online über das DFBnet gestellt. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Antragsunterlagen vom Verein zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
Welche sind die häufigsten Fehler innerhalb der Wechselperiode?
Die häufigsten Fehler sind verspätete Abmeldungen oder Antragsstellungen. Darüber hinaus werden Spieler häufig schon abgemeldet, obwohl die entsprechenden Abmeldeunterlagen noch gar nicht vorliegen. Wechselanträge sind erst dann zu stellen, wenn dem Verein alle erforderlichen Unterlagen auch tatsächlich vorliegen.
Kann ein Spieler in der Wechselperiode II zum Vertragsspieler gemacht werden, um die sofortige Spielerlaubnis trotz Verweigerung der Zustimmung zu erhalten?
Nein. In der Wechselperiode II kann ein Amateur eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung nur erhalten, wenn der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt. Dies gilt auch bei Vertragsabschluss.
Bis wann kann eine nachträgliche Freigabe angezeigt werden?
Eine Nicht-Zustimmung kann bis zum 31. Januar 2024 in eine Zustimmung umgewandelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitteilung darüber schriftlich auf Vereinsbriefpapier oder per E-Mail über das DFBnet-Postfach des abgebenden Vereines erklärt wird.
Ein Spieler sieht kurz vor der Winterpause die rote Karte und wechselt dann. Was ist bei seiner Sperre zu beachten?
Der Spieler muss den Rest der Strafe beim neuen Verein verbüßen. Die Sperre für Pflichtspiele läuft erst weiter, wenn der Spieler auch dafür spielberechtigt ist.
Ich habe weitere Fragen zum Vereinswechsel. An wen kann ich mich wenden?
Marianne Lindner aus der Passstelle des Fußballverbandes Rheinland hilft gerne bei allen Fragen rund um den Vereinswechsel. Sie ist per E-Mail an marianne.lindner@fv-rheinland.de und telefonisch unter 0261/92137-134 erreichbar.