Zum 01. Juli 2022 und damit zur Saison 2022/23 werden die Durchführungsbestimmungen für Werbung auf Spiel- und Trainingskleidung sowie Ausrüstungsgegenständen des Vereins im Fußballverband Rheinland angepasst. Ab dann ist es den Klubs gestattet, unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben auch auf der Rückseite des Trikots Werbung anzubringen. Eine Genehmigungspflicht für Trikotwerbung besteht nach wie vor nicht. Die hier abrufbaren Durchführungsbestimmungen sind indes zwingend zu beachten.
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