Freier Eintritt zu Spielen im FVR?
Gemäß § 22, Absatz 1m) der FVR-Spielordnung ist Schiedsrichtern mit gültigem Schiedsrichterausweis und Verbandsmitarbeitern freier Eintritt zu gewähren, sofern keine Sonderbestimmungen durch den Verband erlassen werden. Es kommt aber ab und zu vor, dass Trainer oder Übungsleiter sich ebenfalls zu diesem Personenkreis zählen und das Eintrittsgeld verwehren. Das ist allerdings nicht korrekt. Lediglich Mitglieder des Bundes Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL), also Inhaber einer gültigen Fußballlehrer- oder DFB-Trainer-A-Lizenz, können Fußballspiele im Bereich des DFB besuchen, wobei der freie Eintritt allerdings im Ermessen der Vereine liegt.