Anmeldebedingungen
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Anmeldebedingungen für Lehrgänge und Maßnahmen des Fußballverbandes Rheinland e. V.
(Gilt für Anmeldungen, die ab dem 07.03.2018 getätigt wurden)
Vertragsbedingungen im Rahmen von Verträgen über Lehrgänge und Maßnahmen, die online zwischen dem Fußballverband Rheinland e.V. – im Folgenden „Anbieter“ – und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Anmeldungen zu den Lehrgängen des Anbieters erfolgen über das Online-Formular unter http://dfbnet.org/vkal/FVR/, zu finden unter www.fv-rheinland.de (Lehrgangsanmeldung).
(2) Der Kunde kann aus dem Angebot Lehrgänge auswählen und diese über den Button „Anmelden“ buchen. Über den Button „Anmelden“ gibt er einen verbindlichen Antrag zur Buchung des ausgewählten Lehrganges ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken der Auswahlkästchen „Ich habe die Nutzungsbedingungen akzeptiert“ und „Ich habe die Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(3) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatisch generierte Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Diese Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt und der Anbieter diese durch den zuständigen Sachbearbeiter schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt hat.
(4) Mit der Eingangsbestätigung erhält der Kunde eine Zahlungsaufforderung zum jeweiligen 30./31. oder 15. des Monats. Erfolgt keine Zahlung bis zum genannten Fristende, so verfällt die Anmeldung innerhalb einer Woche. Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, wird der Teilnehmer auf einer Warteliste geführt. Erst nach Eingang der Zahlung wird der Teilnehmer fest im Lehrgang eingeplant. Es zählt die Reihenfolge des Zahlungseingangs und nicht die der Anmeldung zur Zulassung zum Lehrgang. Die Lehrgangsgebühren sind in jedem Fall vor Lehrgangsbeginn zu zahlen. Nur in Ausnahmefällen kann die Gebühr bei Beginn bar bezahlt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Anbieter.
(5) Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn erhält der Kunde eine schriftliche Einladung mit Anreisehinweis, geplantem Lehrgangsprogramm und spezifischen Informationen.
§ 3 Stornierungen und Verhinderung
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Lehrgangsbezeichnung schriftlich (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Der Rücktritt ist zu richten an:
per Post:
Fußballverband Rheinland e.V.
Lortzingstraße 3
56075 Koblenz
per E-Mail:
info@fv-rheinland.de
per Fax:
+49(0)261/135-137
(2) Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder tritt er den Lehrgang nicht an, wird der Anbieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Lehrgangsgebühr. Die Rücktrittspauschalen betragen pro Person:
- bis zu acht Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenlos
- unter acht Wochen vor Lehrgangsbeginn 15,00 €
- unter vier Wochen vor Lehrgangsbeginn 50 % der Lehrgangsgebühr
- ab 7 Tage vor Lehrgangsbeginn 100 % der Lehrgangsgebühr
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Es wird grundsätzlich nicht zwischen einer Stornierung oder einer Umbuchung unterschieden.
(3) Vor dem Hintergrund der obigen Stornobedingungen empfiehlt der Anbieter für Lehrgänge mit Übernachtungen z. B. in der Sportschule Oberwerth eine Reiserücktrittsversicherung – beispielsweise die Seminarversicherung der ERV, siehe hierzu www.reiseversicherung.de. Informationen hierzu erhält der Kunde in einem gesonderten Merkblatt.
(4) Die vollständige Teilnahme an den Lehrgängen ist Pflicht. Fehlzeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich. Alle Fehlzeiten werden im Einzelfall vom zuständigen Lehrgangsleiter geprüft, müssen ggfs. durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder eines Attests des Arztes belegt und nachgeholt werden. Keine Ausnahme-Fehlzeiten sind z. B. Betreuen von Jugendmannschaften, eigenes Spielen, Pfeifen eines Spieles. Sollte der Kunde eine Maßnahme aus anderen Gründen vorzeitig abbrechen, so verfällt die vollständige Teilnehmergebühr. Auch für Ausfälle bei unverschuldeten Abbrüchen bei Lehrgängen, z. B. durch Verletzung, empfiehlt der Anbieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Gebühr verfällt grundsätzlich bei unentschuldigtem Fernbleiben von Lehrgängen.
(5) Einzelne Ausbildungstage oder Lerneinheiten können in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit dem Lehrgangsleiter auch in anderen Lehrgängen nachgeholt werden. Die Teilnahme an den Praxiseinheiten ist grundsätzlich verpflichtend. Über Ausnahmen, z. B. bei vorübergehender Erkrankung oder Verletzung, entscheiden die Lehrgangsleiter.
§ 4 Lehrgangsabsagen
Sollte die Mindest-Teilnehmerzahl zum Lehrgang nicht erreicht werden oder andere schwerwiegende Gründe die Durchführung des Lehrganges unmöglich machen (Erkrankung des Referenten, Sperrung der Sportplätze wegen Witterung etc.), behält sich der Anbieter vor, die Maßnahme abzusagen. Der Kunde erhält so früh wie möglich darüber Bescheid und das bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte Entgelt zurückerstattet.
§ 5 Leistungen
Die Lehrgangsgebühren beinhalten bei zentralen Lehrgängen – wenn nicht anders angegeben folgende Leistungen:
- Unterkunft im Mehrbettzimmer mit WC/ Dusche
- Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, soweit sich aus der Lehrgangsbeschreibung nichts anderes ergibt) und Lehrgangsleitung.
Für eigene Getränke bei den Sporteinheiten hat der Kunde selbst zu sorgen. Bei dezentralen ganztägigen Lehrgängen erhält der Kunde jeweils ein Mittagessen. Einzelne Leistungen können nicht aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden. Ein Anrecht auf bestimmte Lehrgangsleitungen besteht nicht.
§ 6 Unterlagen für Zugangsvoraussetzungen
Sollten für den Lehrgang Zugangsvoraussetzungen gelten (Führungszeugnis, Vereinszugehörigkeit, Grundlagenlehrgang oder notwendige Lizenzvorstufe), so müssen die Unterlagen vom Kunden vor Lehrgangsbeginn eingereicht werden. Andernfalls kann die Lehrgangsteilnahme versagt werden.
§ 7 Mitgliedschaft im Verein
Die Ausbildungsmaßnahmen werden in Teilen über die Lehrgangsgebühren sowie über Zuschüsse finanziert. Voraussetzung für die Bezuschussung ist dabei die Mitgliedschaft in einem Verein des Fußballverbandes Rheinland. Daher behält sich der Anbieter vor, höhere Gebühren für Kunden ohne eine Vereinsmitgliedschaft im Bereich des Fußballverbandes Rheinland zu erheben.
§ 8 Haftung und Versicherung
Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Schäden oder Verluste. Durch Zahlung der Lehrgangsgebühr sind die Kunden im Rahmen des Versicherungsvertrages mit der ARAG in den Bereichen Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert.
Bei Unterbringungen beispielsweise in der Sportschule Oberwerth ist die dortige Hausordnung zu beachten.
§ 9 Hinweise zur Datenverarbeitung
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die mitgeteilten persönlichen Daten vom Zeitpunkt der Anforderung der Anmeldeunterlagen an mittels EDV – unter Beachtung des jeweils gültigen Bundesdatenschutzgesetzes – verarbeitet werden und innerhalb des FVR zu organisatorischen Zwecken verwendet werden dürfen.
Fotografien und Bewegtbilder, die im Rahmen einer Maßnahme des Anbieters aufgenommen werden, dürfen für Zwecke des Verbandes (Internet, Lehrgangsheft etc.) veröffentlicht werden.
§ 10 Hinweise zur Teilnahme
(1) Ausbildung geht vor Spielbetrieb! Wer nachweist, dass er an einer Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme des Fußballverbandes Rheinland teilnimmt, kann kostenlos und ohne Zustimmung des Gegners ein Spiel verlegen lassen.
(2) Die Nutzung von Handys oder anderen Mobilgeräten während eines Lehrgangs ist grundsätzlich nicht gestattet.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
(3) Diese AGB tritt mit dem 07.03.2018 in Kraft und gilt für alle Lehrgangsmaßnahmen, die nach diesem Datum gebucht wurden. Bei Buchung vor dem genannten Datum gelten die vorigen AGB.