In jedem Spieljahr finden sechs Pflichtbelehrungen statt. Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, innerhalb einer zweimonatigen Belehrungseinheit eine Belehrung zu besuchen. Nach dreimaligem Fehlen erfolgt die Streichung von der Schiedsrichterliste (§13 Schiedsrichterordnung des FV Rheinlandes).
In den Belehrungen werden den Schiedsrichtern Regelkenntnis sowie Pflichten und Aufgaben vermittelt.
Außerdem dienen die Pflichtbelehrungen der Wahrung der Schiedsrichterinteressen und der Pflege der Kameradschaft.