Am 09. September 2021 wurde die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz verabschiedet. Sie tritt am Sonntag, 12. September 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 10. Oktober 2021. Diese Verordnung bringt auch für den Fußball einige weitreichende Änderungen.
Zu den allgemeinen Änderungen in der 26. CoBeLVO hat der Sportbund Rheinland auf seiner Homepage umfassende Angaben gemacht, auf die wir gerne verweisen (Änderungen in 26. CoBeLVO).
Nachdem der Landessportbund Rheinland-Pfalz und der Fußballverband Rheinland starke Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendsportbetrieb kritisiert und Lösungsansätze in konstruktiven Gesprächen mit den zuständigen Ministerien eingebracht hatten, wurde die Verordnung angepasst und die konsolidierte Fassung erstellt. So gilt mit der Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung die Höchstgrenze von maximal 25 nicht-immunisierten Personen in Warnstufe 1 im Amateur- und Freizeitsport für Kinder und Jugendliche übergangsweise bis zunächst 30. November auch in den Warnstufen 2 und 3.
Mehr zur konsolidierten Fassung der 26. Corona-Verordnung finden Sie hier.