„Wir unterstützen unsere Vereine, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu leiden haben: Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von 10 Millionen Euro bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen“, teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Staatsminister Roger Lewentz und Staatsministerin Anne Spiegel bei der Vorstellung des Hilfsprogramms für Vereine mit.
„Die Landesregierung übernimmt Verantwortung dafür, dass die Strukturen unserer gemeinnützigen Organisationen nicht durch die Folgen der Pandemie wegbrechen. Denn diese sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Wir sind stolz auf unsere bunte Vereinslandschaft und auf das ehrenamtliche Engagement, das in ihnen geleistet wird. Sie machen Rheinland-Pfalz aus. Das sehen wir gerade jetzt besonders: Es gibt eine große Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft. Überall gibt es etablierte und neue Initiativen, die sich mit großer Kreativität und hohem persönlichen Einsatz dafür engagieren, dass wir diese Pandemie möglichst gut bewältigen. Dafür bin ich sehr dankbar“, führte Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus.
„Die Landesregierung hat ein eigenes Hilfsprogramm für Sportvereine aufgelegt, die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Damit werde das Bundesprogramm der Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen ergänzt, das auch für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbereich greift. „Das genaue Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere auf die finanzielle Situation der Vereine, kann derzeit noch nicht abschließend beziffert werden. In Abstimmung mit dem Innenministerium haben der Landessportbund und die regionalen Sportbünde inzwischen eine elektronische Anfrage bei den gemeinnützigen Sportvereinen des Landes durchgeführt, um diejenigen Vereine zu ermitteln, bei denen eine Existenzgefährdung drohen könnte“, so Staatsminister Roger Lewentz. Rund 150 Vereine haben nach einer ersten Übersicht des Landessportbundes Existenzsorgen wegen möglicher Verluste oder Einnahmerückgänge durch die Corona-Krise geäußert.
Die Zuschüsse können für Ausgaben wie Miet- und Pachtkosten, Nebenkosten wie Wasser-, Strom- und Gasrechnungen, notwendige und unabwendbare Instandhaltungsarbeiten, Kosten für Projekte und Veranstaltungen, die pandemiebedingt abgesagt werden mussten, sowie für laufende Verpflichtungen aus Krediten und Darlehen beantragt werden, sofern alle eigenen Rücklagen und Ansparungen aufgebraucht sind.
Das Programm läuft von 1. Mai bis 31. Dezember 2020 und wird im Auftrag der Landesregierung für Sportvereine vom Landessportbund bzw. den regionalen Sportbünden, für Kulturvereine von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sowie für alle anderen Vereine von der ADD abgewickelt.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. Anträge können ab dem 4. Mai 2020 unbürokratisch online gestellt werden.
Alle Informationen sind ab 4. Mai 2020 auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung unter www.wir-tun-was.de abrufbar.