Ab dem 25. Mai 2018 wird das europäische Datenschutzrecht vereinheitlicht: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen bisherige nationale Bestimmungen ab. Damit kommen Veränderungen auf Organisationen zu, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Diese neuen Regelungen betreffen unter anderem auch die Vereine.
Was ist aber im Verein zu tun? Wer ist verantwortlich? Wer hilft mir bei der Umsetzung? Viele Verbände und Institutionen haben bereits Antworten auf diese Fragen veröffentlicht. Der Fußballverband Rheinland (FVR) stellt in der Rubrik „Wissenswertes für Vereine“ eine Übersicht von praxisnahen Informationen und Verlinkungen zusammen.
Der Fußballverband Rheinland verbindet diesen aktuellen Anlass mit der Einrichtung einer neuen Rubrik auf der Homepage des Verbandes. Initiiert von der Kommission Vereins- und Ehrenamtsberatung werden unter Service aktuelle und dauerhafte Themen, die für die Vereinsarbeit wichtig und wissenswert sind, veröffentlicht.