Das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland hat im Dezember 2018 beschlossen, das Genehmigungsverfahren zur Trikotwerbung mit Beginn der Saison 2019/20 abzuschaffen. Damit folgt die Verbandsführung einem maßgeblich im Rahmen der Vereinsdialoge geäußerten Wunsch von Vereinsseite, die Vereinsarbeit zu entbürokratisieren.
Ab sofort werden deshalb keine schriftlichen Genehmigungen mehr ausgestellt, da davon auszugehen ist, dass jetzt neu angeschaffte Trikots in der kommenden Spielzeit genutzt werden sollen. Damit entfällt folgerichtig auch mit sofortiger Wirkung die Zahlung einer Genehmigungsgebühr.
WICHTIG: Es gelten weiterhin die DFB-Regelungen zur Trikotwerbung! Die wichtigsten DFB-Bestimmungen zur Werbung auf Spiel- und Trainingskleidung sowie Ausrüstungsgegenständen der Vereine haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und Moral verstoßen.
- Die Werbung für Tabakwaren und ihre Hersteller ist unzulässig.
- Die Werbung für starke Alkoholika ist unzulässig. Bei Jugendmannschaften ist darüber hinaus die Werbung für Glücksspiel und Sportwetten sowie für jegliche Alkoholika unzulässig.
- Werbung für politische Gruppierungen und mit politischen Aussagen wird nicht gestattet.
Ferner darf die Werbefläche der Trikotvorderseite darf maximal 200 cm2, die des Trikotärmels jeweils 100 cm2 nicht überschreiten. Ist die Werbefläche nicht umrandet, wird sie durch die engst möglichen geraden Linien begrenzt, die um sie gezogen werden können.
Die kompletten DFB-Regularien können Sie über nachfolgenden Link abrufen: https://www.dfb.de/verbandsservice/verbandsrecht/satzung-und-ordnungen/
Die aktualisierten Durchführungsbestimmungen des Fußballverbandes Rheinland finden Sie hier: https://www.fv-rheinland.de/wp-content/uploads/2019/06/190524_Durchf%C3%BChrungsbestimmungen-Trikotwerbung.pdf
Für Rückfragen stehen Ihnen die bisherigen Ansprechpartner natürlich weiterhin gerne zur Verfügung.