Gemischtes Spielen beim ältesten Nachwuchs: Im Rahmen eines Pilotprojekts können A-Juniorinnen ihr Spielrecht in den Spielklassen des Fußballverbandes Rheinland nun auch bei A-Junioren-Mannschaften ausüben. Grundlage dafür ist §5a DFB-Jugendordnung, der es den Landesverbänden zur Flexibilisierung des Spielbetriebs ermöglicht, Pilotprojekte in diesem Bereich durchzuführen.
Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich: Sofern eine Spielerlaubnis für eine Frauenmannschaft besteht, haben A-Juniorinnen in Spielklassen des FVR automatisch auch das zusätzliche Spielrecht für eine A-Juniorenmannschaft innerhalb des Vereins bzw. der JSG. Hat die Spielerin in ihrem eigenen Verein keine A-Junioren-Spielmöglichkeit, kann auf Antrag auch ein Spielrecht (Zweitspielrecht) für eine A-Juniorenmannschaft eines anderen Vereins in Spielklassen des Fußballverbandes Rheinland erteilt werden. In diesem Fall wird die Zustimmung ihres Stammvereins benötigt.