Aufgrund der aktuellen Lage hinsichtlich der Virus-Ansteckungsgefahr stellt der Fußballverband Rheinland den Mannschaften und Schiedsrichtern frei, den Sportgruß und den Handshake auf eigene Verantwortung durchzuführen – das Unterlassen des Sportgrußes bzw. des Handshakes wird daher bis auf weiteres auch nicht unter Strafe gestellt.
Service
© 2017 Fußballverband Rheinland e.V.