Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland e.V. hat am 07.04.2018 laut § 11 Nr. 2 b) der FVR-Satzung wegen Dringlichkeit und vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten FVR-Verbandstag die hier abrufbaren Änderungen beschlossen. Diese Änderungen werden ab dem 01.07.2018 in Kraft treten. Beigefügt sind auch die damaligen Begründungen.
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