Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland hat wegen der anhaltenden Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Spielbetrieb auf Antrag des Präsidiums gemäß § 11 (2) b der Satzung am 25.01.2021 folgendes beschlossen:
Für die Spielzeit 2020/2021 gilt:
1. Bei der Berechnung des in § 17 Nr. 2.7 DFB-SpielO und § 3 Nr. 4 a DFB-JugO genannten 6-Monats-Zeitraums seit dem letzten Spiel werden Zeiten, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wird bzw. wurde, nicht berücksichtigt.
2. Unabhängig von der Dauer der Pandemie-bedingten Unterbrechung(en) des Spielbetriebs entfällt die Wartefrist, wenn der Spieler 12 Monate nicht mehr gespielt hat.
Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.