Fifa-Regelung bezüglich Erstregistrierung und Vereinswechsel ausländischer Spieler – Schutz Minderjähriger
Zum 1. Oktober 2009 ist die neue Bestimmung zum Schutz Minderjähriger in Kraft getreten. Diese Bestimmung besagt, dass Spieler nur international transferiert (registriert) werden dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Hierbei läßt die FIFA vier Ausnahmeregelungen zu:
a) Umzug der Familie
b) Registrierung bei Wechsel oder Erstregistrierung innerhalb der EU von Spielern zwischen 16 und 18 Jahren
c) Grenznaher Wechsel
d) Spieler ist seit mindestens 5 Jahren in Deutschland.
Dass ein Spieler unter die Ausnahmeregelung fällt, muss stets durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden.
Die entsprechenden Unterlagen müssen dem jeweiligen Landesverband elektronisch in pdf-Format vorgelegt werden. In dieser Form werden sie dem DFB übermittelt, der diese zunächst einem Ausschuss der FIFA mit der Bitte um Erlaubnis vorlegt, den Freigabeschein beim jeweiligen Nationalverband einzuholen.
Grundsätzlich ist also nicht von Interesse, wo das Kind geboren ist, sondern lediglich welcher Nationalität es angehört bzw. in welchem Land es zuvor gespielt hat.
Die Bestimmung besagt ebenfalls, dass diese Spieler/innen lediglich in den jeweiligen Wechselperioden eine Spielberechtigung erhalten dürfen. Für Spieler, deren Unterlagen dem FIFA-Ausschuss nicht oder nicht vollständig am letzten Tag der jeweiligen Wechselfrist vorliegen, darf eine Spielberechtigung erst zu Beginn der folgenden Wechselperiode erteilt werden.
Nach Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen hat der DFB für den Bereich seiner Landesverbände eine Sonderregelung für einen Zeitraum von zwei Jahren erhalten, nach welcher es dem DFB erlaubt ist, sich zunächst ohne Einschaltung des entsprechenden Ausschusses unmittelbar an den Nationalverband zu wenden. Dies bedeutet gleichwohl, dass die oben aufgeführten Unterlagen dem Landesverband vorgelegt werden müssen, da die FIFA sich vorbehält, stichprobenartig Unterlagen anzufordern. In dieser Zeit können die geforderten Dokumente auch als Kopien dem Antrag beigefügt werden.
Die Regelung gilt zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren und wird – sofern hier Manipulationen festgestellt werden – nicht verlängert.
Auch sind die Mitarbeiter angehalten, erst dann die Anfrage an den DFB zu stellen, wenn tatsächlich die Unterlagen vorgelegt werden. Von Seiten des Verbandes wird also diese Regelung streng eingehalten.
Die Sonderregelung gilt NICHT für Vereine oberhalb der 5. Spielklasse.
Bei minderjährigen Asylanten, die ohne Erziehungsberechtigte in Deutschland leben, ist zu beachten, dass der Antrag vom bestellten Vormund unterzeichnet ist und eine Kopie der Bestellungsurkunde beigefügt werden muss.
Sollten Unklarheiten bezüglich der Vorlage der Dokumente entstehen, wenden Sie sich bitte an die Passstelle.