Abmeldeform bei Vereinswechsel
Alternative Abmeldung vom Spielbetrieb
Laut §16 DFB-SpO ist es möglich, sich in fälschungssicherer Art und Weise als Spieler abzumelden.
Als Möglichkeit der Abmeldung wird den Spielern bei Vereinswechseln innerhalb des Fußballverbandes Rheinland gestattet, sich durch den aufnehmenden Verein abmelden zu lassen.
Dazu wird seitens des FVR ein
zur Verfügung gestellt, welches vom Spieler ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Dieses ausgefüllte Formular muss vom aufnehmenden Verein an den abgebenden Verein ausschließlich per E-Mail aus dem DFBnet Postfach in das DFBnet Postfach zugeleitet werden. Ab dem Zeitpunkt des Versandes läuft die 14-Tagefrist, in der der abgebende Verein die Möglichkeit besitzt, die Zustimmung zu verweigern oder die Zustimmung zu erteilen.
Erhält der abgebende Verein die Abmeldung in sein DFBnet Postfach, muss er diese online unter Antragsstellung bei „Abmeldung“ eintragen. Aufgrund dessen sieht der aufnehmende Verein in seinem Online-Modul „Vereinswechsel“, ob der Spieler die Zustimmung erhalten hat oder nicht.
Bei Vereinswechseln aus anderen Landesverbänden ist die Abmeldung gem. § 13 Spielordnung per Einschreiben-Postkarte mit Rückschein zu versenden.
§ 13 Spielordnung (Spielberechtigung bei Vereinswechsel)
Aus gegebenem Anlass (Manipulationsmöglichkeiten) wird in Nr. 2 Satz 3 der Vorschrift nicht mehr die Einsendung des „Einschreibebelegs“ als Nachweis der Abmeldung verlangt, sondern der „Rückschein der Einschreibepostkarte“. Damit soll zum einen Manipulationsmöglichkeiten begegnet, zum anderen aber auch darauf hingewiesen werden, dass die Abmeldung grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein mittels Postkarte erfolgen muss, es sei denn, „der Tag der Abmeldung ist unstreitig und vom abgebenden Verein bestätigt oder sonst in fälschungssicherer Weise nachgewiesen“. (§ 16 Nr. 1, 1.2 DFB-SpielO). Da diese Bestimmung der DFB-Spielordnung von einem (möglichst) fälschungssicheren Nachweis spricht, soll dies bei der Abmeldung durch die zwingend vorgeschriebene Einschreibepostkarte zusätzlich mit Rückschein erfolgen.