Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland hat auf Antrag des Präsidiums gemäß § 11 (2) b der Satzung am 29. Oktober 2022 die Änderung des § 3 Nr. 1 Spielordnung beschlossen. Dieser ist in den Amtlichen Mitteilungen zusammengefasst, die hier abrufbar sind.
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