Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland hat auf Antrag des Präsidiums gemäß § 11 (2) b der Satzung am 22. April 2023 verschiedene Ordnungsänderungen beschlossen. Diese sind sowohl in den Amtlichen Mitteilungen zusammengefasst als auch in den entsprechenden Ordnungen eingearbeitet worden, die hier abrufbar sind.
Zu den Änderungen unter Abschnitt A. (Seite 2 der Amtl. Mitteilungen) ergeht der Hinweis, dass sich diese (vorgezogene Abgabe der Mannschaftsmeldungen, die Vorlage von SG-Gründungen, -Auflösungen und -Erweiterungen) lediglich auf den Herrenbereich beschränken. Für den Bereich der Spielklassen der Frauen, Juniorinnen und Junioren bleibt es beim 05.07.