Das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland hat mit Wirkung vom 1. Juli 2018 eine neue Gebührenzusammenstellung verabschiedet. Änderungen ergaben sich vorrangig inhaltlich und redaktionell durch die Digitalisierung der Spielerpässe. Beispielsweise ist die Zweitausstellung weggefallen. Erhöht hat sich lediglich die Gebühr für die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Spielrechts für Vertragsspieler. Neu eingeführt wurden Mahngebühren für säumige Zahler.
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