Am heutigen Mittwoch, 16. September, tritt die Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) in Kraft, die unter anderem die Ausübung von Sport in Zeiten der Corona-Pandemie regelt.
Für den Fußball in unserem Verbandsgebiet ergeben sich unter anderem folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Regelungen:
- Veranstaltungen im Außenbereich sind bis 500 Personen unter Einhaltung der Auflagen erlaubt.
- Die Teilnahme von mehr als 30 Personen am Wettkampf ist zulässig, sofern dies für die ordnungsgemäße und regelkonforme Durchführung der Wettkämpfe in der jeweiligen Sportart erforderlich ist (zum Beispiel aufgrund der Spielordnungen). Das bedeutet, dass im FVR der gemeinsame sportliche Wettkampf in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 36 Personen möglich ist (Achtung: keine Anwendung bei Turnieren!).
Somit können sich pro Mannschaft gleichzeitig maximal 18 Spieler auf dem Platz aufwärmen, und das Auswechselkontingent im Jugendbereich wird wieder nahezu „normalisiert“.
Weitere detaillierte Informationen befinden sich in den FAQs zur Verordnung. Zudem wurde das Musterhygienekonzept der elften Verordnung angepasst.