Änderung zum Monatswechsel: Die Richtlinien für die ZUG-Förderung (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft), unter anderem im Hinblick auf Flutlichtanlagen, werden sich zum 01. November 2024 ändern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bagatellgrenze (Mindestfördersumme) für Förderanträge von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Das bedeutet, dass viele kleinere Sportvereine bzw. kleinere Flutlichtanlagen nicht mehr von der 25%-Förderung profitieren können, wenn die neue Mindestfördersumme nicht erreicht wird. Um die aktuelle Förderung zu nutzen, müssen Anträge bis 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Wichtig: Eine Antragstellung verpflichtet nicht zur Umrüstung, sichert aber die Chance auf 25 % Förderung – zusätzlich zur Landessportförderung.
FVR-Partner Lumosa steht den Vereinen diesbezüglich sowie zum gesamten Prozess rund um das Thema LED-Flutlicht jederzeit zur Verfügung! Bei Fragen gerne an den FVR oder direkt an Lumosa (07221/4052; info@lumosa.de) wenden.