Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland e.V. hat am 04. Juli 2024 im schriftlichen Umlaufverfahren gemäß § 11 (2) b. der Satzung des Fußballverbandes Änderungen in § 7 Spielordnung beschlossen. Diese sind sowohl in den Amtlichen Mitteilungen zusammengefasst als auch in den entsprechenden Ordnungen eingearbeitet worden, die hier im Bereich Satzung/Ordnungen abrufbar sind.
Die aktuellen Änderungen (in der PDF zu finden ab Seite 20) gehen auf eine Anregung des Verbandsspielausschusses zurück und sind Konsequenz insbesondere aus den Vorgängen um die abgebrochene Relegationsrunde der Tabellenzweiten der A-Klassen zur Bezirksliga.
Ein wesentlicher Zweck der Spielklassenreform war eine größere „Durchlässigkeit“ der Klassen durch die Relegationsmöglichkeit für die Tabellenzweiten. Der Abbruch einer bereits begonnenen Relegationsrunde war für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend. Er war Ausfluss der bislang gültigen Regelung, wonach eine Relegation der Tabellenzweiten der nachfolgenden Klasse entweder ausgespielt wird oder die Quotientenregelung auf diese Mannschaften angewendet wird. Steht aber die Zahl der zur Verfügung stehenden Relegationsplätze innerhalb der FVR-Spielklassen aufgrund von noch laufenden Relegationsrunden höherer Klassen (Oberliga und Regionalliga) erst mehrere Wochen nach Saisonende fest, kann auch erst dann endgültig gesagt werden, ob aufgrund der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze die Relegation innerhalb des FVR auszuspielen ist oder ob die Quotientenregelung Anwendung findet. Dies führt, wie in der vergangenen Saison, zur Ansetzung „vorsorglicher“ Relegationsrunden, die dann evetuell mittendrin abgebrochen werden müssen.
Mit der nun durch den Beirat beschlossenen Änderung der Spielordnung wird dies künftig vermieden, sodass die angesetzten Relegationsrunden in Zukunft zu Ende gespielt können und deren Ergebnis zur Ermittlung der Aufsteiger herangezogen werden kann. Näheres regeln die in Kürze erscheinenden Auf- und Abstiegsregelungen.