Die Mindestvergütung für Vertragsspielerinnen und Vertragsspieler wird von derzeit monatlich 250 auf 350 Euro erhöht. Einer entsprechenden Änderung der DFB-Spielordnung (Paragrafen 8 und 22) stimmte der DFB-Vorstand nun zu. Sie gilt seit dem 2. Februar 2024 für Verträge ab der Saison 2024/2025, wobei länger laufenden Verträgen ein Bestandsschutz eingeräumt wurde.
Im Gegensatz zu einem Amateur ist ein(e) Vertragsspieler(in), wer über das Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit dem Verein abgeschlossen hat und über nachgewiesene Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile erhält. Angepasst wurde die Mindestvergütung vorwiegend aus zwei Gründen.
Letzte Anhebung 2012
Inflation: Die letzte Anhebung der Mindestvergütung von damals 150 auf 250 Euro hatte im Jahr 2012 stattgefunden. Sie wurde damals mit einem inflationären Anstieg des Verbraucherpreisindexes zwischen den Jahren 2001 bis 2009 von rund 13,2 Prozent begründet. Durch die Entwicklung des Mindestlohns und der aktuellen Inflation – im Zeitraum von 2010 bis 2023 stieg der allgemeine Verbraucherpreisindex um 32,58 Prozent – wurde eine Erhöhung der Mindestvergütung für Vertragsspieler als sinnvoll erachtet.
Umgehung der Ausbildungsentschädigung: Im Regelfall müssen im Amateurfußball aufnehmende Vereine beim Wechsel eines Spielers bzw. einer Spielerin eine Ausbildungsentschädigung an den abgebenden Verein bezahlen. Die reine Verpflichtung von Amateur- zu Vertragsspielern zur Umgehung dieser Ausbildungsentschädigung wird durch die Anhebung der Mindestvergütung für Vertragsspieler auf 350 Euro wirtschaftlich deutlich unattraktiver gemacht. Eine Hochrechnung im Rahmen der AG-Vertragsspieler auf Basis der Daten des Württembergischen FV geht von mindestens 50 Prozent der Vertragsspieler in Deutschland aus, welche aktuell in der Bandbreite 250 bis 350 Euro liegen.
Weitere Informationen zu den Vertragsspielerinnen und Vertragsspieler und zu Zahlungen im Amateurfußball im Allgemeinen sind hier abrufbar.
Bei Rückfragen steht die Passstelle des Fußballverbandes Rheinland unter Telefon 0261/92137-134 oder -204 bzw. per E-Mail an marianne.lindner@fv-rheinland.de oder tobias.stuemper@fv-rheinland.de zur Verfügung.