Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland hat in seiner Tagung am 11. November 2023 gemäß § 11 Nr.2b) der Satzung des Fußballverbandes verschiedene Ordnungsänderungen beschlossen. Diese sind sowohl in den Amtlichen Mitteilungen zusammengefasst als auch in den entsprechenden Ordnungen eingearbeitet worden, die hier abrufbar sind.
Ein wichtiger Punkt ist dabei die Änderung des § 32 Spielordnung, wonach künftig nur noch der letzte Spieltag zeitgleich angesetzt werden muss. Die bisherige Regelung, nach der auch am letzten Spieltag Verlegungen genehmigt werden können, wenn bestimmte Spiele für Auf- und Abstieg nachweislich bedeutungslos sind, gilt indes weiterhin.