Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland hat im Umlaufverfahren am 29. Juni 2023 gemäß § 11 Nr.2b) der Satzung des Fußballverbandes – vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten Verbandstag – verschiedene Ordnungsänderungen beschlossen. Diese sind in den Amtlichen Mitteilungen zusammengefasst, die hier abrufbar sind.
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