Sehr geehrte Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte,
der Fußballverband Rheinland vertritt rund 1.000 Mitgliedsvereine mit über 170.000 Mitgliedern im nördlichen Rheinland-Pfalz.
Mit großer Sorge nehme ich dieser Tage zur Kenntnis, dass erste Kommunen, meist unter Hinweis auf die Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), Aktivitäten zur Energieeinsparung in Sportstätten entfalten, die sich aus meiner Sicht gravierend zum Nachteil des organisierten Vereinssports auswirken werden. So wurde unter anderem bereits auch die Nutzung der Duschen oder der Betrieb von Flutlichtanlagen für den Vereinssport untersagt.
Der organisierte Sport kann und will seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten. Der Deutsche Olympische Sportbund hat seine Mitglieder deshalb dazu aufgerufen, in den kommenden Monaten mindestens 20 Prozent Energie einzusparen und hat dazu detaillierte Konzepte und Maßnahmenvorschläge vorgelegt. Diesem Aufruf hat sich der Fußballverband Rheinland selbstverständlich angeschlossen. Im Gegenzug ist es aber auch erforderlich, dass die Politik die Belange des Sports bei allen notwendigen Entscheidungen berücksichtigt und somit die Existenz der Sportvereine in Deutschland sichert. In einem eindringlichen Appell haben sich bereits Hunderte von baden-württembergischen Sportvereinen gemeinsam an ihre Landesverbände gewandt und vor einem Vereinssterben wegen der stark steigenden Gas- und Stromkosten gewarnt. Die Lage für die Vereine sei bedrohlicher als die Folgen der Corona-Pandemie, denn für Sportanlagen, die sich im Eigentum von Vereinen befinden, kann die Vervielfachung von Energiekosten das „Aus“ bedeuten. Hier ist die Politik gefordert, solche Vereine kurzfristig finanziell zu entlasten. Finanzielle Hilfen müssten die Vereine dabei spätestens mit Beginn des kommenden Jahres in Anspruch nehmen können, ansonsten besteht die Gefahr, dass viele Vereine ihre Abschläge für Strom und Gas nicht mehr bezahlen können, was auch dem Sachverhalt geschuldet ist, dass Vereine in der Regel keine Rücklagen bilden dürfen.
Wenngleich auch der Fußball grundsätzlich die Notwendigkeit Energie einzusparen erkennt, halte ich die konkreten Maßnahmen hinsichtlich der Nutzung von Duschen und Flutlicht aus nachfolgenden Gründen weder für zielführend noch für zumutbar:
1) Untersagung der Nutzung von Duschen für den Vereinssport Die Schließung von Duschen für den Vereinssport verfehlt aus unserer Sicht bereits deshalb das angestrebte Ziel, weil Sportler damit lediglich gezwungen werden zu Hause zu duschen. Es tritt also allenfalls eine Kostenverlagerung zu Lasten der Vereinsmitglieder ein. Das eigentliche Ziel, nämlich insgesamt Energie einzusparen, wird verfehlt.
Von dieser Kostenverlagerung getroffen werden dann aber auch Familien, deren wirtschaftliche Leistungs-fähigkeit, auch durch die explosionsartig gestiegenen Energiekosten für Privathaushalte, erschöpft ist. Dies könnte dazu führen, dass, ähnlich wie zu Corona-Zeiten, das Vereinsleben und hier insbesondere der Mannschaftssport, zum Stillstand kommt. Dies wiederum mit all den negativen Konsequenzen, welche für die Pandemiezeit inzwischen ja hinreichend dokumentiert sind. Nur ergänzend sei erwähnt, dass wir eine Schließung von Duschanlagen auch nicht durch die Verordnung der Bundesregierung abgedeckt sehen: So ist in § 7 Absatz (2) lediglich von einer Temperaturabsenkung die Rede.
2) Betrieb von Flutlichtanlagen Für das Gebiet des Fußballverbandes Rheinland sprechen wir fast ausschließlich von Sportplatzbeleuchtungen und nicht von Flutlichtanlagen. Deren Stromverbrauch liegt natürlich erheblich unterhalb der Strom-kosten für ein TV-taugliches Flutlicht. Dazu kommt, dass nicht zuletzt wegen der Aktivitäten des FVR zur Umrüstung auf LED-Beleuchtung, inzwischen viele unserer Vereine auf diese energiesparende Variante umgestiegen sind. In den uns vorliegenden kommunalen Verordnungen wird jedoch weder nach Flut-licht/Beleuchtung noch nach LED und herkömmlichen Strahlern differenziert. Da die Verordnung der Bundesregierung mit einer Laufzeit bis 28. Februar versehen ist, wird die gesamte dunkle Jahreszeit betroffen sein mit der Folge, dass auch der Trainingsbetrieb in den Nachmittags- und Abendstunden ausfallen müsste.
Der Fußballverband Rheinland appelliert an alle politischen Mandatsträger das Überleben des organisierten Vereinssports zu sichern. Sport und insbesondere der Fußball sind kein beliebig verzicht-bares Hobby, sondern ein ganz wichtiger Funktionsträger für den Zusammenhalt und die Gesundheit unserer Gesellschaft. Während die Einsparmöglichkeiten hier sehr überschaubar ausfallen, ist der zu befürchtende Schaden groß und wird sich weit in die Zukunft hinein fortsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Eibes
Fußballverband Rheinland e.V. Präsident