In einer Onlineveranstaltung hat DFB-Lehrwart Lutz Wagner die Schiedsrichter-Verantwortlichen in den Landesverbänden über die Regeländerungen zur neuen Saison informiert. Vor allem bei der Handspiel-Bewertung gibt es neue Vorgaben. Diese gelten seit 1. Juli in allen nationalen Wettbewerben.
Als Lutz Wagner bei der Videokonferenz zur Begrüßungsrunde in jeden einzelnen Landesverband schaltet, ist die Rückmeldung fast immer die gleiche: „Wir sind froh, dass es bald endlich wieder losgeht“, berichtet Enrico Barsch aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Online-Veranstaltungen in den vergangenen Monaten seien zwar sehr gut gewesen, meint Axel Martin aus Niedersachsen, aber „sie können den persönlichen Austausch einfach nicht ersetzen.“
Angesichts sinkender Corona-Inzidenzwerte und weitreichender Lockerungen in der Gesellschaft planen die Schiedsrichter-Verantwortlichen in den Landesverbänden wieder vorsichtig ihre Schiedsrichter-Lehrgänge für den Sommer: „Die körperlichen Leistungsprüfungen wollen wir wieder gemeinsam machen“, sagt Sven Ehlert aus Hamburg. Und im Saarland, berichtet Lehrwart Thomas Knoll, habe man die Gruppengrößen bei den Sommerlehrgängen verkleinert, um notwendige Abstände einhalten zu können.
Ob online oder in Präsenz: Ein wichtiges Thema werden im Sommer auf jeden Fall die Regeländerungen sein, die im Frühjahr vom International Football Association Board (IFAB) und der FIFA beschlossen wurden. Sie betreffen im Kern vor allem die Handspielregel. „Die Textlänge im Regelbuch wurde auf weniger als ein Drittel der ursprünglichen Länge gekürzt“, sagt DFB-Lehrwart Lutz Wagner. Ursprünglich acht Unterpunkte im Text seien auf drei reduziert worden.
Es gebe nun zwei Kriterien, in denen ein Handspiel eines Verteidigers strafbar sei. Erstens: Wenn ein Spieler mit einer absichtlichen Bewegung die Hand oder den Arm zum Ball führt. Oder zweitens: Wenn der Spieler durch seine Körperhaltung die Intention verfolgt, den Ball aufzuhalten. „Der Unparteiische muss beurteilen: Was ist die Absicht des Spielers? Entstammt die Körperhaltung aus einem natürlichen Bewegungsablauf? Oder will der Spieler den Ball mit dem Arm aufhalten, indem er seine Abwehrfläche vergrößert? Oder nimmt er zumindest das Risiko in Kauf, dass er den Ball an den ausgestreckten Arm bekommt?“
Konkrete Beschreibungen wie die „Abstützhand“ oder das „Anschießen durch einen Mitspieler“ seien aus dem Regeltext gestrichen worden und würden nun summiert unter dem Begriff der „Intention bei der Bewegung“. „Diese Frage zu bewerten, legt man nun wieder mehr in das Ermessen des Schiedsrichters“, sagt Lutz Wagner.
Klargestellt wird zur neuen Saison im Übrigen auch, mit welchem Bereich des Arms überhaupt ein absichtliches Handspiel begangen werden kann. „In der vergangenen Saison wurde oft über die ‚T-Shirt-Linie‘ gesprochen – die hat es im Regelwerk aber nie gegeben“, stellt Lutz Wagner klar. Stattdessen sei dort nun die „Achselhöhe“ als Grenze für die Strafbarkeit eines Handspiels schriftlich festgehalten. „Zieht man sich die Spielführerbinde soweit nach oben wie möglich und der Ball fliegt dagegen, dann ist dies ein Handspiel“, veranschaulicht der DFB-Lehrwart die neue Richtlinie.
Ein dritter Absatz zur Handspielregel bezieht sich zudem auf das unabsichtliche Handspiel eines Angreifers. Dieses wird vom Schiedsrichter künftig nur noch geahndet, wenn der Angreifer unmittelbar nach seinem Handspiel selbst ein Tor erzielt. Kommt es hingegen nur zu einer Torchance oder ein Mitspieler erzielt das Tor, bleibt das unabsichtliche Handspiel des Angreifers ungestraft.
Im Video: Was sich zur Saison 2021/22 ändert: