Nachdem die Saison 2020/2021 am 27. März 2021 durch den Beirat des Fußballverbandes Rheinland annulliert wurde, hat das Präsidium des FVR auf Vorschlag des Verbandschiedsrichterausschusses folgende Vorgehensweisen in Bezug auf das Schiedsrichterwesen beschlossen:
- Der Stichtag 01.04.2021 zur Kontrolle der Schiedsrichtersollzahl wird ausgesetzt.
Da auf Grund der Annullierung der Saison auch im April bis Juni kein Spielbetrieb stattfinden wird, werden analog des Stichtages 01.01.2021 erneut keine Bußgeldbescheide ausgestellt, der Stichtag wird ausgesetzt.
2. Die Einhaltung der Mindestanzahl von 12 Spielaufträgen pro Schiedsrichter für die Saison 2020/2021 wird ausgesetzt.
Auf Grund der Annullierung der Saison und der Aussetzung der Stichtage 01.01.2021 und 01.04.2021 erfolgt das Aussetzen der Mindestanzahl von Spielaufträgen für Schiedsrichter.
3. Das Spieljahr 2020/2021 wird bei den Vereinen im Untersoll auf die Jahresfolge nicht angerechnet.
Da in der Saison 2020/2021 nur wenige Spieltage ausgetragen werden konnten, wurde auch nur ein Bruchteil der Schiedsrichter benötigt. Deshalb und auf Grund der Aussetzung der Stichtage ist es folgerichtig und im Sinn der Regelung naheliegend, dass die Saison 2020/21 auf die Jahresfolge der Untersollvereine nicht angerechnet wird. Dies bedeutet: Wenn ein Verein im Spieljahr 2020/2021 im dritten Jahr in Folge im Untersoll war, wird dies nicht angerechnet. Sofern der Verein im neuen Spieljahr 2021/2022 erneut im Untersoll ist, wird er in der Jahresfolge entsprechend wieder im dritten Jahr eingruppiert.
Die Jahresfolge wird nur für die Vereine im Untersoll ausgesetzt: Vereinen, die im Spieljahr 2020/2021 die Schiedsrichter-Sollzahl komplett erfüllt haben, wird dies natürlich auch anerkannt.