Am vergangenen Freitagabend, 06. März, wurde die siebzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) veröffentlicht, die Lockerungen und Neuregelungen für den Amateursport beinhaltet. So ist kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots nach § 1 Abs. 2 Satz 1 oder Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen erlaubt. Auf Grund diverser Rückfragen dazu ein wichtiger Hinweis: Das Training mit Kindern muss nicht kontaktfrei gestaltet sein! Darüber hinaus können mehrere Gruppen auf dem Sportgelände trainiert werden, wenn die Abstände zwischen den Gruppen eingehalten werden und eine Durchmischung der Gruppen während des Trainings sowie dem Betreten und Verlassen der Sportanlage ausgeschlossen werden kann.
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