Zum Umgang mit Spielabsagen bei Covid 19-Verdachtsfällen hat der Beirat des Fußballverbandes Rheinland am 17.10.2020 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
- Für Corona-bedingte Anträge auf Spielverlegungen und Spielabsagen gelten die auf der Homepage des Verbandes veröffentlichten „Anleitungen zum Umgang mit Spielabsagen bei Covid 19-Verdachtsfällen“.
- Treten Mannschaften zu einem behördlich nicht untersagten und vom Staffelleiter nicht abgesetzten Spiel nicht an, ohne dass die Voraussetzungen der vorgenannten Anleitungen vorliegen, wird das Spiel für sie als verloren gewertet.
- Ein zweimaliges Corona-bedingtes Nichtantreten führt bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zum Ende der Spielzeit 2020/2021, nicht zum Ausscheiden der Mannschaft aus dem Spielbetrieb nach § 9 Nr. 2 SpielO oder zur Bestrafung des Vereins nach § 37 StrafO.
Die unter 1. und 2. erwähnten „Anleitungen“ haben wir hier für Sie hier hinterlegt.