Die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist in Kraft. Die in den vergangenen Tagen viel diskutierte Frage war: „Ist somit Training in Gruppen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern möglich?
Die Antwort des Innen- und Sportministerium, die dem Sportbund Rheinland vorliegt, lautet: „Sport im Freien ist unabhängig von der Sportart gestattet – auch in Mannschaftssportarten –, soweit stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen allen Spielerinnen und Spielern gewährleistet ist. Lediglich Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, sind untersagt.“ Auf diese Auslegung der Landesverordnung haben die Sportvereine und -verbände im Rheinland gewartet. Welche Möglichkeiten die Verordnung für die Vereine bringt, erklärt der Sportbund Rheinland in den aktualisierten FAQ („Trainingsbetrieb“ und „Sportstätten“). Weiterhin untersagt bleiben Wettkampf- und Spielsituationen. „Das ist heute eine klare Info für den Sport und lässt die Vereine mit weniger Unsicherheit zurück“, sagt Monika Sauer, Präsidentin des Sportbundes Rheinland.
Des Weiteren hat die Landesregierung heute den Fahrplan für weitere Lockerungen im Sport vorgestellt. So werden unter spezifischen Auflagen die Sporthallen und Freibäder (am 27. Mai) und die Hallenbäder (am 10. Juni) wieder geöffnet werden können.
Auch zur Organisation von Veranstaltungen liegen genauere Aussagen vor. Ab dem 27. Mai können Veranstaltungen im Außenbereich mit einer Personenbegrenzung von 100 stattfinden, ab dem 10. Juni wird die Personenbegrenzung auf 250 angehoben. Für den Innenbereich gilt ab dem 10. Juni, dass Veranstaltungen mit einer Personenbegrenzung von 75 erlaubt sind und ab dem 24. Juni wird die Personenbegrenzung auf 150 angehoben.
Quelle: Sportbund Rheinland