Die Ausbreitung des Coronavirus hat einschneidende Auswirkungen auf den organisierten Sport im Allgemeinen, den Fußball im Speziellen – und damit auch den Fußballverband Rheinland. Auf Grund der aktuellen Situation und der damit verbundenen, unsicheren Zukunft hinsichtlich der Fortsetzung des Spielbetriebs hat sich das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland auf Antrag des Verbandsschiedsrichterausschusses mit den damit verbundenen Folgen für das Schiedsrichterwesen im Fußballverband Rheinland befasst.
Der FVR möchte seine Vereine, die durch die aktuelle Krise ohnehin schon in vielfacher Hinsicht belastet sind, unterstützen und ihnen entgegenkommen. So hat das Verbandspräsidium nun folgendes beschlossen:
1.) Die Überprüfung der Mindestanzahl von zwölf Spieleinsätzen für Schiedsrichter für die aktuelle Saison 2019/2020 wird bereits jetzt, unabhängig von einer möglichen Fortführung der Saison, ausgesetzt. Dies bedeutet, dass die Kontrolle der Einhaltung der zwölf Spieleinsätze nicht durchgeführt wird und eine eventuelle Unterschreitung keine Konsequenzen nach sich ziehen wird. Diese Regelung gilt nur für die aktuelle Saison 2019/2020.
2.) Die Überprüfung der Schiedsrichtersollzahl der einzelnen Vereine und Spielgemeinschaften nach §3 der FVR-Spielordnung zum Stichtag 01.04.2020 wird ebenfalls ausgesetzt. Vereine/SGs, die die SR-Sollzahl zum genannten Stichtag nicht erfüllen konnten, werden somit nicht mit einem Bußgeld belegt. Die Saison 2019/2020 beinhaltet als Folge dessen daher nur drei Stichtage (01.07.19 – 01.10.19 – 01.01.20).