Die Covid-19-Pandemie bestimmt in Deutschland den Alltag. In den Bundesländern sind die Sportstätten im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes geschlossen. Der Sport im Verein findet derzeit nicht statt. Ein Ende dieser Situation ist nicht abzusehen. Die Vorstände der Vereine und Verbände sind angehalten, den Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen Folge zu leisten.
Die Absage von Wettkämpfen, Reisen und sonstigen Veranstaltungen von Sportvereinen, -verbänden und -bünden ist für die Sportvereine, -verbände und -bünde mit großen Unsicherheiten und vielen Fragen verbunden. Gibt es staatliche Hilfen für Sportvereine, um z.B. Personal, Miete, etc. bezahlen zu können? Kann der Vorstand die Einberufung einer Mitgliederversammlung verschieben oder eine bereits einberufene Mitgliederversammlung absagen oder ist der Vorstand unter Umständen hierzu sogar verpflichtet?
Obwohl naturgemäß für die vorliegende Dramatik keine gefestigte Rechtsprechung existiert, haben die drei Sportbünde Pfalz, Rheinland, Rheinhessen und der Landessportbund Rheinland-Pfalz mit Unterstützung des Kaiserslauterer Rechtsanwaltes Dr. Falko Zink häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten hier für Sie zusammengefasst: https://www.lsb-rlp.de/news/2020/coronavirus-lsb-gibt-antworten-fuer-vereine