Neuigkeiten zur Sportwette ODDSET: Seit Beginn des Jahres wird die Sportwette nicht mehr von der LOTTO Rheinland-Pfalz GmbH und anderen Landeslotteriegesellschaften veranstaltet. Die Durchführung erfolgt seit 1. Januar durch die ODDSET Sportwetten GmbH in München. Für die Wetter bringt der Veranstalterwechsel einen großen Vorteil.
Ab 1. Januar 2020 steigt die ODDSET-Ausschüttung von bisher 66,67 auf 75 Prozent. Das ermöglicht bessere Quoten und damit im Erfolgsfall höhere Gewinne. Zudem bietet ODDSET ab sofort mehr Spiele und ein breiteres Wettangebot an. Neu ist auch, dass alle Tipps auch als Einzel-Wette spielbar sind.
ODDSET-Wetten können weiterhin in den Lotto-Annahmestellen getätigt werden. Dafür wird eine Kundenkarte (LOTTO-Card oder SPIEL-Card) benötigt. Im glüXmagazin werden auch künftig die 60 Spiele des KOMPAKT-Programms abgedruckt. Die Annahmestellen drucken auf Wunsch tagesaktuell die Quoten des PLUS-Programms aus.
Beachten müssen die Wettfreunde, dass es neue ODDSET-Scheine für die KOMPAKT- und PLUS-Wette gibt. Diese sehen auf den ersten Blick genauso aus wie die bisherigen Scheine, oben rechts fehlt unter der ODDSET-Krone aber der Hinweis „VON LOTTO“. Die neuen Scheine finden Sie ab jetzt in den Annahmestellen. Die Spielteilnehmer müssen darauf achten, dass sie künftig nur noch die neuen Scheine ausfüllen.
Durch den Veranstalterwechsel gibt es auch Änderungen bei den ODDSET-Teilnahmebedingungen. Die ab 1. Januar 2020 gültige Fassung ist ebenfalls in den Annahmestellen verfügbar. Genau wie die neue ODDSET-Datenschutzerklärung.
Wichtig für die ODDSET-Wetter ist darüber hinaus noch, dass der neue Vertragspartner der Spielteilnehmer – die ODDSET Sportwetten GmbH – ab 1. Januar 2020 auch die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Teilnahme an der Sportwette ODDSET ist. Vor der ersten Spielteilnahme bei ODDSET ab dem 1. Januar 2020 werden die ODDSET-Kunden gebeten, der Datenweitergabe an die ODDSET Sportwetten GmbH zuzustimmen. Hierzu erfolgt in der Annahmestelle ein Belegausdruck „Zustimmung zur Datenübermittlung“, den der Kunde unterschreibt und der anschließend an die LOTTO-Zentrale übermittelt wird. Das Original verbleibt beim Kunden. Diese Zustimmung ist nur einmalig bei der ersten Scheinabgabe notwendig.