Seit dem 1. Juli und bis 30. September 2019 können Sportvereine wieder Fördergelder für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMU) beantragen. Ob energieeffiziente Flutlichtanlage, klimafreundliche Belüftungstechnik oder neue Abstellplätze für Fahrräder: Mit der Novellierung der Richtlinie zum 1. Januar 2019 hat das BMU die Förderung des kommunalen Klimaschutzes im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) stark ausgebaut. Neben bewährten Maßnahmen umfasst die Richtlinie viele neue Fördermöglichkeiten. Für Sportvereine sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Sportstätten interessant sind unter anderem die Umrüstung der Hallenbeleuchtung auf LED, die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen oder der Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung.
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